Prüfen & Sanieren

Den Zustand erfassen und beurteilen, Sanierungen planen und umsetzen

Voraus­set­zung für den gesicherten Betrieb von Kanal- und Trinkwasser­sys­te­men ist eine umfassende Ken­nt­nis des Leitungsnet­zes. Mit­tels ver­schieden­er Prüfmeth­o­d­en kann der Zus­tand der Leitun­gen erfasst und im näch­sten Schritt auch beurteilt wer­den. Für die Umset­zung der notwendi­gen Sanierungs­maß­nah­men müssen geset­zliche, tech­nis­che und wirtschaftliche Anforderun­gen berück­sichtigt werden.

Zustandserfassung & -beurteilung

Alles auf einen Blick haben: Kataster und Leitungsinformationssysteme 

Voraus­set­zung für den gesicherten Betrieb von Kanal- und Trinkwasser­sys­te­men ist eine umfassende Ken­nt­nis des vorhan­de­nen Leitungsnet­zes. In dig­i­tal­en Leitungsin­for­ma­tion­ssys­te­men sind Anlagen‑, Betriebs- und Leitungs­dat­en sys­tem­a­tisch erfasst. Sie sind daher ein wichtiges Hil­f­s­mit­tel für die Pla­nung von Instand­hal­tungs­maß­nah­men. Auch Inspek­tions- und Sanierungs­maß­nah­men sind darin zu dokumentieren.

Zus­tand­ser­fas­sung: Wie schaut’s da unten denn aus? 

Eine regelmäßige Wartung und Inspek­tion der Sys­teme ist erforder­lich, um eine sichere Funk­tion der Net­ze zu gewährleis­ten. Dafür gibt es bei Trinkwasser­net­zen und Abwasserkanälen unter­schiedliche Prüfmeth­o­d­en. Im Kanal­netz sind Bege­hun­gen oder Befahrun­gen mith­il­fe fer­nges­teuert­er Kam­eras sowie Dichtheit­sprü­fun­gen möglich. Bei Trinkwasser­net­zen ist beispiel­sweise eine kon­tinuier­liche Überwachung von Ver­brauchs­men­gen sin­nvoll. Zudem kön­nen regelmäßige Druck- und Durch­flussmes­sun­gen (z.B. mit mobilen Durch­flussmess­geräten) Auf­schluss über den Zus­tand der Leitung geben.

Zus­tands­beurteilung: Wo ist Handlungsbedarf?

Die Inspek­tion­sergeb­nisse dienen als Basis für die Beurteilung des Zus­tands. So kann auch die Dringlichkeit von Sanierun­gen bes­timmt wer­den. Bei Trinkwasser­net­zen kann mith­il­fe sta­tis­tis­ch­er Dat­en zum Alterungs- und Ver­sagensver­hal­ten ver­schieden­er Leitungs­ma­te­ri­alien die Aus­fall­swahrschein­lichkeit ein­er Leitung abgeschätzt werden.

Ergeb­nisse zum Zus­tand der Kanal­i­sa­tion (Daten­stand 2018)

Die TU München unter­suchte in ein­er Studie den Zus­tand der bay­erischen Kanal­net­ze – mit fol­gen­dem Ergebnis:

  • der Anteil der schad­haften Kanäle steigt kon­tinuier­lich an, mit­tler­weile beträgt er 20% (ca. 18.000 km) – fast 5% mehr als 2012
  • noch immer sind bei 11.400 km Kanälen kein­er­lei Über­prü­fun­gen auf den Zus­tand durchge­führt worden
  • auch fehlt bei fast 25% der Betreiber ein Kanal­net­zkataster, welch­es eine Voraus­set­zung für einen ord­nungs­gemäßen Betrieb und Unter­halt des Kanal­net­zes ist

Sanierungsplanung und Umsetzung

Beste­ht Sanierungs­be­darf, muss der Betreiber unter Beach­tung geset­zlich­er, tech­nis­ch­er und wirtschaftlich­er Anforderun­gen ein Sanierungskonzept erstellen. Ein gutes Konzept hil­ft, Kosten zu sparen. Schw­er­wiegende Män­gel sind rasch zu sanieren – leichte Schä­den kön­nen länger­fristig behoben wer­den. Auf lange Sicht kann es jedoch wirtschaftlich­er sein, den Umfang der Sanierun­gen zu vergrößern.

Sanierungskonzept mit Maßnahmenplanung

Das Sanierungskonzept gibt der Gemeinde einen Überblick über anste­hende Maß­nah­men. Anhand des Konzepts lassen sich:

  • Sanierungs­maß­nah­men und deren Rei­hen­folge festlegen,
  • die dafür nöti­gen finanziellen Mit­tel bes­tim­men und begründen,
  • die Entschei­dun­gen für die Bürg­erin­nen und Bürg­er nachvol­lziehbar darstellen
  • die geplanten Maß­nah­men mit den beteiligten Stellen, beispiel­sweise dem Wasser­wirtschaft­samt abstim­men und
  • weit­ere Beteiligte (z.B. Straßen­bau) einbinden. 

Zunächst wer­den für die fest­gestell­ten Schä­den die Sanierungsart und die voraus­sichtlichen Kosten bes­timmt. Dabei muss berück­sichtigt wer­den, dass unter­schiedliche Sanierungsarten auch ver­schiedene Nutzungs­dauern zur Folge haben. Zum Beispiel kön­nen momen­tane Mehrkosten für eine teurere Sanierungsart durch eine län­gere Nutzungs­dauer langfristig sog­ar zu Einsparun­gen führen. Im Sanierungskonzept sollte daher ein Kosten­ver­gle­ich durchge­führt wer­den, der die Nutzungs­dauer miteinbezieht. 

Sanierungsarten

Es gibt zahlre­iche Ver­fahren für die Sanierung von Leitun­gen und Schächt­en. Die Tief­baukosten kön­nen beim Rohrleitungs­bau einen wesentlichen Bestandteil aus­machen. In dicht besiedel­ten Gebi­eten kön­nen die Kosten für die Ober­flächen­wieder­her­stel­lung bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betra­gen. Graben­lose Ver­fahren zur Sanierung oder Erneuerung von Rohrleitun­gen sind daher für Betreiber inter­es­sante Alter­na­tiv­en, die Vorteile und auch ein Einspar­poten­zial zur Folge haben können.

Fol­gende Fak­toren bee­in­flussen die Wahl des Bauverfahrens: 

  • Örtliche Randbe­din­gun­gen,
  • Umweltschutzbes­tim­mungen (z.B. Ver­bot der Grundwasserabsenkung) 
  • Ver­tragliche Bedingungen 
  • Ein­satzmöglichkeit­en von Hebe- und Baugeräten (Platz für Baustelleneinrichtung),
  • die zur Ver­fü­gung ste­hende Bauzeit,
  • Vor­gaben durch tech­nis­che Nor­men, Richtlin­ien und Unfallverhütungsvorschriften,
  • Vorschriften, die Sicher­heit und Gesund­heit betreffen,
  • Kon­struk­tion, Geome­trie und Beson­der­heit­en des Bauvorhabens.

Einbindung von Anschlusskanälen und Grundstücks- entwässerungsanlagen

Bei der Kanal­i­sa­tion haben Anschlusskanäle und Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen (GEA) zum Teil einen hohen Anteil an der Gesamtlänge des Leitungsnet­zes, so dass sich deren Schä­den auch neg­a­tiv auf den Betrieb der öffentlichen Kanal­i­sa­tion auswirken. Bei Sanierungs­maß­nah­men ist es daher im Inter­esse des Betreibers, auch die Grund­stücks­be­sitzerin­nen und Grund­stücks­be­sitzer einzubeziehen.

Das im Gebäude anfal­l­ende Abwass­er wird in der Grund­stück­sen­twässerungsan­lage gesam­melt, abgeleit­et und über den Grund­stück­san­schluss dem öffentlichen Sam­melka­nal zuge­führt. Fehler­haft aus­ge­führte oder schad­hafte Hauskanäle und –anschlüsse sind oft die Quelle von Fremd­wassere­in­tritt in das öffentliche Kanal­netz. Ein mit den Anliegern abges­timmtes, gemein­sames Vorge­hen für das gesamte Entwässerungssys­tem bei der Prü­fung und bei Sanierungs­maß­nah­men ist deshalb sin­nvoll.

Mit­tels Bürg­erver­samm­lun­gen, Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al und per­sön­lich­er Beratung kön­nen betrof­fene Grund­stück­seigen­tümer informiert und einge­bun­den wer­den. Maß­nah­men, wie eine koor­dinierte Kam­er­abefahrung der GEA in einem Gebi­et, kön­nen zum Erfolg des gesamten Sanierungsvorhabens beitra­gen. Wenn der Kanal­net­z­be­treiber nicht über aus­re­ichende per­son­elle Kapaz­itäten ver­fügt, kann auch ein erfahrenes Inge­nieur­büro hinzuge­zo­gen werden.

Mehr Details zur Ein­pla­nung von GEA bei Sanierungen

Hilfreiche Informationen

RAL-Gütesicherung Kanalbau

Die RAL-Gütesicherung Kanal­bau hil­ft geeignete Auf­trag­nehmer für die Prü­fung oder Sanierung von Kanälen zu find­en. Wenn qual­itäts­be­wusste Auf­tragge­ber auf fachkundi­ge und zuver­läs­sige Unternehmen tre­f­fen, sind erfol­gre­iche Kanal­prü­fun­gen und ‑sanierun­gen die Regel. Auf­tragge­ber müssen daher vor der Ver­gabe die Eig­nung der Bieter und Dien­stleis­ter prüfen, beson­ders in Hin­blick auf die Fachkunde. Der Eig­nungsnach­weis wird z.B. durch die Ver­gabe- und Ver­trag­sor­d­nung für Bauleis­tun­gen (VOB Teil A) gefordert. Hier heißt es, dass Bauleis­tun­gen an fachkundi­ge, leis­tungs­fähige und zuver­läs­sige Unternehmen zu vergeben“ sind und die Fachkunde, Leis­tungs­fähigkeit und Zuver­läs­sigkeit“ zu prüfen ist. Bei dieser Auf­gabe kann der Auf­tragge­ber auf das Sys­tem der RAL-Gütesicherung Kanal­bau zurückgreifen. 

In der Gütege­mein­schaft Kanal­bau stim­men Auf­tragge­ber und Auf­trag­nehmer das Anforderung­spro­fil für die fach­liche Eig­nung der aus­führen­den Unternehmen regelmäßig gemein­sam ab. Die in den Güte- und Prüf­bes­tim­mungen RAL-GZ 961 definierten Anforderun­gen richt­en das Augen­merk u.a. auf die Erfahrung und Zuver­läs­sigkeit des Unternehmens, die Qual­i­fika­tion des Per­son­als, die Beherrschung von Tech­nik und Geräten, den Ein­satz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung. Die Anforderun­gen wer­den in unter­schiedliche Beurteilungs­grup­pen unterteilt (z.B. Gruppe I“ für Inspek­tion, Gruppe D“ für Dichtheit­sprü­fung und Gruppe S“ für graben­lose Sanierung). 

Heute machen mehr als 3.000 Ver­gabestellen das Anforderungsniveau RAL-GZ 961 bei ihren Ver­gaben zur Voraus­set­zung und prüfen die Erfül­lung der Anforderun­gen z. B. über das Güteze­ichen Kanal­bau. Ein Muster­text zur Gütesicherung, der nach ver­gaberechtlich­er Prü­fung von der Mehrzahl der Ver­gabestellen ver­wen­det wird, ste­ht auf www​.kanal​bau​.com.

DVGW Arbeitsblätter Wasserversorgung

Zu den Grund­la­gen ein­er sicheren Wasserver­sorgung gehört auch die tech­nisch ein­wand­freie Ver­legung der Rohrleitun­gen. Die Ver­sorg­er kön­nen den gestell­ten Auf­gaben nur gerecht wer­den, wenn mit der Errich­tung und Instand­set­zung von Rohrleitungsan­la­gen kom­pe­tente, leis­tungs­fähige und zuver­läs­sige Unternehmen beauf­tragt wer­den. Als Nach­weis ein­er solchen Qual­i­fika­tion haben sich die Zer­ti­fizierun­gen nach den DVGW-Arbeits­blät­tern GW 301 und GW 302 in der Ver­gabeprax­is bewährt. 

Das Arbeits­blatt GW 301 gilt für Unternehmen, die Wasserver­sorgungssys­teme in offen­er Bauweise erricht­en, Instand set­zen und ein­binden. Das Arbeits­blatt GW 302 beschreibt die Anforderun­gen für graben­lose Neu­ver­legun­gen (z. B. Spül­bohrver­fahren) oder graben­lose Reha­bil­i­ta­tionsver­fahren (z. B. PE-Relin­ing). Der wesentliche Inhalt der Zer­ti­fizierung bezieht sich auf die Fachkom­pe­tenz und Qual­i­fika­tion des einge­set­zten Per­son­als, das betriebliche Qual­itäts­man­age­ment sowie die Ein­hal­tung gel­tender Vorschriften. Außer­dem wird die Geräteausstat­tung und Aus­führungsqual­ität der Arbeit­en geprüft. Anhand geeigneter Ref­eren­zen wird die erforder­liche Erfahrung des Unternehmens nachgewiesen. Ein zer­ti­fiziertes Fachunternehmen doku­men­tiert damit Kom­pe­tenz und fach­liche Eignung. 

Ein Auf­tragge­ber, z. B. ein Ver­sorgung­sun­ternehmen, kann sich im Rah­men ein­er Auf­tragsver­gabe auf das DVGW-Zer­ti­fikat ver­lassen, ohne die Qual­i­fika­tion des Fachunternehmens im Einzel­nen prüfen zu müssen. Von einem zer­ti­fizierten Unternehmen ist zu erwarten, dass die Arbeit­en an in Betrieb befind­lichen Leitun­gen hin­sichtlich des Umgangs mit dem Medi­um Trinkwass­er mit geboten­er Sorgfalt und erforder­lich­er Ken­nt­nis aus­ge­führt wer­den. Den­noch sind der Bauherr bzw. ein ggf. beauf­tragtes Inge­nieur­büro nicht von ihren Pflicht­en wie z. B. im Rah­men der Bauober­leitung und der örtlichen Bauüberwachung entbunden.

Zur DVGW-Zer­ti­fizierung nach GW301

Aktionsgemeinschaft "Impulse pro Kanal"

Die Aktion­s­ge­mein­schaft Impulse pro Kanal” (eine Koop­er­a­tion ver­schieden­er Ver­bände und Organ­i­sa­tio­nen zur Förderung von Wasserv­er- und ‑entsorgungsan­la­gen) ver­fasst seit 2012 regelmäßig For­dungskat­a­loge zum The­ma. In der 2017 erschiene­nen Auflage liegt der Fokus auf der Inspek­tion, Sanierung und Erneuerung von öffentlichen und pri­vat­en Abwasser­an­la­gen. Der Forderungskat­a­log informiert Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie Ver­ant­wortliche aus den Kom­munen und Poli­tik über die Notwendigkeit von Kanal­sanierun­gen. Zu den Schw­er­punk­ten der Broschüre zählen u.a. die Betra­ch­tung des ganzheitlichen Sys­tems der Kanäle, die Beratung der Bevölkerung bei Sanierun­gen von Abwasser­an­la­gen, die Durch­führung von Qual­itätssicherungs­maß­nah­men sowie neue The­men wie Abwass­er-Bench­mark­ing und Schutz vor Starkregenereignissen.

LfU-Infoblatt "Private Abwasserleitungen prüfen und sanieren"

Das Bay­erische Lan­desamt für Umwelt hat in seinem Infoblatt Pri­vate Abwasser­leitun­gen prüfen und sanieren“ leicht ver­ständliche Hin­weise für Bürg­erin­nen und Bürg­er zusam­mengestellt. Die Kanal­net­z­be­treiber kön­nen diese Broschüre gerne nutzen, um Ihre Anschlussnehmer grund­sät­zlich über das The­ma Instand­hal­tung von Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen zu informieren.

Kom­mu­nal­regie vs. Anliegerregie

Die Grund­stück­seigen­tümer sind für den Bau, Betrieb, die Inspek­tion und den Erhalt der Grund­stück­sen­twässerungsan­lage selb­st zuständig. Der genaue Ver­ant­wor­tungs­bere­ich reicht je nach Satzung des Betreibers unter­schiedlich weit. Bei der Kom­mu­nal­regie“ wird der Grund­stück­san­schluss vom Kanal­net­z­be­treiber betrieben und unterhalten.

Bei der Anliegerregie“ ist der Grund­stück­seigen­tümer dage­gen in der Regel auch für den gesamten Grund­stück­san­schluss bis zum öffentlichen Sam­melka­nal zuständig . Bei der gemis­cht­en Regie“ teilen sich der Net­z­be­treiber und der Grund­stück­seigen­tümer die Ver­ant­wor­tung für den Anschlusskanal. Der Net­z­be­treiber ist vom Sam­melka­nal bis zur Grund­stücks­gren­ze und der Grund­stück­seigen­tümer von der Grund­stücks­gren­ze bis zum Revi­sion­ss­chacht zuständig.

Da das gesamte Entwässerungssys­tem eine Ein­heit bildet, sind bei Sanierungs­maß­nah­men auch Schächte, Grund­stück­san­schlüsse und möglichst auch Grund­stück­sen­twässerungsan­la­gen einzubeziehen. Die Schaf­fung von Bewusst­sein für die Instand­hal­tungspflicht (inklu­sive Wartung) der Liegen­schaft­seigen­tümer ist beson­ders wichtig. Da dem Grund­stück­seigen­tümer häu­fig das Fach­wis­sen fehlt, kann der Betreiber hier Unter­stützung anbieten.