Fall­beispiel / Schwaben / Lkr. Ostallgäu

Gemeinde Schwangau: Hohe Erfolgsquote bei der Sanierung privater Abwasserleitungen

In der Gemeinde Schwan­gau sollen sämtliche Schä­den des kom­plet­ten Kanal­net­zes inner­halb der näch­sten fünf Jahre saniert wer­den. Damit die Sanierung Erfolg hat, muss sie ganzheitlich durchge­führt wer­den. Das heißt, es müssen neben dem öffentlichen Teil des Kanals, auch die pri­vat­en Anla­gen in das Sanierungskonzept ein­be­zo­gen wer­den. Zur Ent­las­tung der Bürg­er übern­immt die Gemeinde die Kam­er­abefahrung bis zum ersten Revi­sion­ss­chacht und organ­isiert bei Bedarf die Sanierung. Durch diese Unter­stützungsleis­tung lassen 99 Prozent der Bürg­er die erforder­liche Sanierung durchführen.

Die Gemeinde Schwan­gau hat für die Bevölkerung einen beson­deren Koop­er­a­tionsan­reiz zur Sanierung geschaf­fen: Alle Rohre, auch die im Ver­ant­wor­tungs­bere­ich der Grund­stücks­be­sitzer befind­lichen Entwässerungsan­la­gen, wer­den im Zuge der von den Gemein­dew­erken organ­isierten Kanal-Kam­er­abefahrung unter­sucht. Die Organ­i­sa­tion der Befahrung sowie Kosten dafür wer­den im Rah­men der Gebühren auf alle Anschlussnehmer aufgeteilt, da die Maß­nah­men für die Funk­tion­al­ität des gesamten Kanal­net­zes wichtig sind. 

Erst wenn die Ergeb­nisse der Befahrung zeigen, dass die pri­vat­en Grund­stück­san­schlüsse sanierungs­bedürftig sind, müssen die Eigen­tümer selb­st aktiv wer­den. Die Gemeinde informiert die Bürg­er mit­tels per­sön­lichem Anschreiben und Gesprächen über die Notwendigkeit der Sanierung. Die Gemeinde bietet den Bürg­ern auch an, die Sanierung zu organ­isieren. Die Kosten für die Sanierung der Grund­stück­sen­twässerungsan­lage trägt der Grundstücksbesitzer.

Durch die Organ­i­sa­tion der Sanierung – Auss­chrei­bung, Ver­gabe, Bauüberwachung und Abrech­nung – stellt die Gemeinde sich­er, dass die Sanierung der pri­vat­en Leitun­gen den qual­i­ta­tiv­en und fach­lichen Ansprüchen entspricht. Den Bürg­ern wird so der Organ­i­sa­tion­saufwand erspart. Sie müssen nur die Kosten der Sanierung tra­gen, die zudem durch den Sam­me­lauf­trag der Gemeinde gün­stiger aus­fall­en.

Durch diese Vorge­hensweise kon­nte eine beson­ders hohe Erfol­gsquote verze­ich­net wer­den. 99 Prozent der Bürg­er sind bere­it, die erforder­liche Sanierung durch­führen zu lassen.

Gemeinde Schwan­gau
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
30 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
ca. 3.105
Kon­takt für Rückfragen
Kontaktperson
Wolfgang Geiger, Leitung Bauamt
Telefonnummer
08362 819823
E-Mail
wolfgang.geiger@schwangau.bayern.de