Private Abwasserleitungen bei Sanierung berücksichtigen
Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken sind etwa 2 bis 3 mal so lang wie das öffentliche Kanalnetz und in der Regel in einem deutlich schlechteren Zustand.
Ein schlechter Zustand der privaten Abwasserleitungen kann sich negativ auf das gesamte System auswirken (z.B. durch Fremdwassereintritte). Meist wissen Grundstücksbesitzer aber gar nicht über ihre Eigenverantwortung bei der Inspektion und Instandhaltung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) Bescheid.
Den Bürgern ein Angebot machen
Ein „Erfolgsrezept“, um Anlieger und private Grundstücksbesitzer zur ordnungsgemäßen Inspektion und Sanierung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen zu bewegen, besteht meist darin, die Bürger proaktiv über Verantwortlichkeiten und Optionen zu informieren UND sie mit verschiedenen Angeboten bei der Umsetzung zu unterstützen. Dies kann in Form von Beratung und Vermittlung von Dienstleistern geschehen, durch die Organisation von Sammelaufträgen, die Übernahme gewisser Verantwortlichkeiten durch den Betreiber selbst, die Abrechnung von GEA-Inspektionen über die allgemeinen Abwassergebühren etc.
Unterstützung bei Inspektion mittels Sammelauftrag
Die Verantwortung für die Inspektion und Sanierung der GEA liegt bei den Grundstückseigentümern. Eine Möglichkeit, wie die Gemeinde die Bürger dennoch unterstützen kann, ist die Organisation von Sammelaufträgen für Inspektion (und Sanierung): Der Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes holt beispielsweise Angebote von qualitativ geprüften Inspektionsfirmen für einen ganzen Straßenzug ein und organisiert die Befahrung der privaten GEA gemeinsam mit der Inspektion der öffentlichen Leitungen. Der Bürger selbst hat keinen organisatorischen Aufwand, trägt aber die Kosten für seinen Anteil des Kanals, die jedoch bei einer Sammelbeauftragung meist ebenfalls günstiger ausfallen. Dem Bürger ist es in der Regel freigestellt, ob er bei dieser Sammelbeauftragung mitmachen möchte. Entscheidet er sich dagegen, wird ein Zeitrahmen vorgegeben, in dem Inspektion und Dichtheitsprüfung selbst organisiert und nachgewiesen werden müssen. Erfahrungen zeigen aber, dass die Teilnahmequote bei vom öffentlichen Betreiber organisierten Aktionen sehr hoch ist.
Turnusmäßige GEA-Inspektion über Gebühren finanziert
Manche Gemeinden haben in ihrer Entwässerungssatzung geregelt, dass das Befahren der privaten Anschlussleitungen mittels Kanalkamera während turnusmäßiger Inspektionen ebenfalls vom öffentlichen Betreiber gemacht wird und dies aus den allgemeinen Abwassergebühren finanziert wird. Die Inspektion der privaten Anschlüsse durch den öffentlichen Betreiber bedeutet aber auch einen erheblichen Aufwand: Zum einen müssen die Ergebnisse der Kamerabefahrung dokumentiert und ausgewertet werden. Zum anderen müssen alle betroffenen Hausbesitzer über die Ergebnisse informiert und sodann beraten werden, wie etwaige Schäden möglichst effektiv behoben werden können. Die Kosten für erforderliche Sanierungsarbeiten im privaten Bereich müssen die Eigentümer letztlich selbst tragen.
Informationsmaterialien zur Bürgerinformation
Die Kampagne „Schau auf die Rohre“ bietet zahlreiche Hilfsmittel, um zum Thema Grundstücksentwässerungsanlagen zu informieren und Bürger zu sensibilisieren. Nutzen Sie unser kostenloses Erklär-Video, nutzen Sie die Leih-Ausstellung für eine Veranstaltungen oder legen Sie der nächsten Gebühren-Abrechnung ein Informationsschreiben bei.