Zusammenschluss der Gemeindenetze im Selbitztal: auch eine Umsatzsteuerfrage
Der Abwasserverband Selbitztal entsorgt über einen Hauptsammelkanal das Abwasser von 7 Gemeinden mit 27.000 Einwohnern. Zusätzlich betreibt jede Gemeinde ihr eigenes Entsorgungsnetz. Aus wirtschaftlichen wie technischen Überlegungen wird nun ein Zusammenschluss geprüft. Doch wenn der Verband den Unterhalt der Gemeindenetze übernehmen soll, dann muss man rechtlich sorgsam vorgehen, sonst könnte sich Umsatzsteuerpflicht – mit beträchtlichen Mehrkosten – ergeben.
Der Abwasserverband Selbitztal entsorgt über einen 21 Kilometer langen Hauptsammelkanal das Abwasser von sieben Kommunen mit insgesamt 27.000 Einwohnern. Doch jede Kommune betreibt dazu noch das Entsorgungsnetz auf Ihrem Gebiet. In Summe erreicht der Kanal also eine Länge von 300 Kilometer, wobei die Zuständigkeit für Betrieb und Instandhaltung auf sieben Gemeinden aufgeteilt ist und der Verband selbst nur einen vergleichsweise kurzen Bereich verantwortet.
Aus wirtschaftlichen wie technischen Überlegungen wäre es sinnvoll, wenn nur ein Akteur für den Betrieb und Unterhalt des gesamten Netzes verantwortlich wäre. Der Verband ist dazu auch bereit und die Kommunen grundsätzlich interessiert, weil ein solcher Schritt die breite kommunale Aufgabenagenda entlasten würde. Natürlich bedarf es bei solchen Überlegungen einer sorgsamen Planung und einer guten Kommunikation speziell mit den heute zuständigen Mitarbeitern in den Kommunen.
Eine spezielle Herausforderung für den Zusammenschluss liegt aber in den rechtlichen Rahmenbedingungen vor: Der Verband könnte nämlich durch den neuen § 2b UStG, der ab 1.1.2021 in ganz Deutschland gilt, für seine dann erbrachten Leistungen gegenüber Kommunen und Bürgern unter eine Umsatzsteuerpflicht fallen, was zu einer beträchtlichen Verteuerung der Leistungen führen würde.
Mit Unterstützung des Bayerischen Gemeindetags arbeitet man daher im Selbitztal an einer formal sauberen Lösung, die diese Umsatzsteuerpflicht ausschließt. Das Besondere an diesem Fall ist, dass es sich um einen Verband nach WVG (Wasserverbandsgesetz) handelt, das heißt an diesem Verband sind auch Private beteiligen.
Glückt dieser Zusammenschluss in den nächsten Jahren, so werden Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von 300 Kilometer Rohrleitung sodann aus einer Hand durch den Verband erfolgen können.
“Wir prüfen die Möglichkeit, dass unser Verband auch den Unterhalt der Gemeindenetze übernimmt. Dabei müssen wir auch knifflige rechtliche Fragen lösen, wie die Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht.”