Fall­beispiel / Schwaben / Lkr. Ostallgäu

Gemeinde Schwangau: Ein besonderer Anreiz zum Mitmachen

In der Gemeinde Schwan­gau sollen sämtliche Kanalschä­den inner­halb der näch­sten fünf Jahre saniert wer­den. Damit die Sanierung auch Sinn macht, muss neben dem öffentlichen Teil des Kanals, auch der pri­vate repari­ert wer­den. Um die Bürg­erin­nen und Bürg­er zum Mit­machen zu bewe­gen, hat sich die Gemeinde etwas ein­fall­en lassen: Unter­stützungsleis­tun­gen bei der Kanal­be­fahrung und Sanierung ver­an­lassen 99 Prozent ihre pri­vat­en Anla­gen sanieren zu lassen.

Damit das Kanal­netz in Schwan­gau als Ganzes seine Funk­tion­stüchtigkeit beibehält, müssen neben den öffentlichen Rohren auch die pri­vat­en kon­trol­liert wer­den. Die Gemeinde Schwan­gau hat für ihre Bürg­erin­nen und Bürg­er einen beson­deren Koop­er­a­tionsan­reiz zur Sanierung geschaf­fen: Im Zuge der Kanal­be­fahrung öffentlich­er Leitun­gen wer­den auch pri­vate Anla­gen bis zum ersten Revi­sion­ss­chacht geprüft. Die Organ­i­sa­tion der Befahrung — die 

Auss­chrei­bung, Ver­gabe, Bauüberwachung und Abrech­nung — übern­immt die Gemeinde. 

Geset­zlich ist der Eigen­tümer dazu verpflichtet, die GEA regelmäßig zu über­prüfen und bei Bedarf zu sanieren. In den Ver­ant­wortlichkeits­bere­ich fällt dabei sowohl die Organ­i­sa­tion als auch die Finanzierung von Kon­trolle und Sanierung. Die Gemeinde Schwan­gau kommt ihren Bürg­ern durch die Organ­i­sa­tion und Finanzierung der Befahrung bis zum ersten Revi­si­sion­ss­chacht somit sehr ent­ge­gen.

Erst wenn die Ergeb­nisse der Befahrung zeigen, dass die pri­vat­en Hau­san­schlüsse sanierungs­bedürftig sind, müssen die Bürg­er aktiv wer­den. Die Gemeinde informiert die Bürg­er mit­tels per­sön­lichem Anschreiben und Gesprächen über die Notwendigkeit der Sanierung. Sind die Bürg­er mit der Sanierung ein­ver­standen, übern­immt die Gemeinde auch die Organ­i­sa­tion der Sanierung. So stellt die Gemeinde sich­er, dass die Sanierung aller pri­vat­en Leitun­gen den qual­i­ta­tiv­en und fach­lichen Ansprüchen entspricht. Den Bürg­ern wird so der Organ­i­sa­tion­saufwand erspart. Die Kosten der Befahrung und Sanierung fall­en durch eine gemein­same Pla­nung in größerem Umfang für die Grund­stück­seigen­tümer eben­falls gün­stiger aus.

Durch diese Vorge­hensweise kon­nte eine beson­ders hohe Erfol­gsquote verze­ich­net wer­den. 99 Prozent der Bürg­er sind bere­it, nach der Kanal­be­fahrung eine Sanierung der pri­vat­en Anla­gen durch­führen zu lassen. 

Gemeinde Schwan­gau
System
Abwasser
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Länge des öffentlichen Abwassernetzes
30 km
Anzahl der angeschlossenen Einwohner
ca. 3.105